Hauskrankenpflegedienst in Wagenfeld & Ströhen
Behandlungspflege
Die Leistung der Behandlungspflege wird in der Regel vom Hausarzt verordnet, von der Krankenkasse bewilligt und von uns als Pflegedienst bei Ihnen in der Häuslichkeit erbracht.
Nach ärztlicher Verordnung übernehmen wir beispielsweise folgende Behandlungspflegeleistungen:
Folgende Leistungen der Behandlungspflege bieten wir ebenso an:
Alten- und Krankenpflege
Folgende Leistungen werden im Rahmen der Pflegeversicherung (§ 36 SGB XI) von unserem Pflegedienst als sogenannte Pflegesachleistungen erbracht:
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden in Form sogenannter Leistungskomplexe erbracht, die mit den Pflegekassen vereinbart wurden. Seit dem 1. Januar 2015 kann auch eine Pflege auf Zeit vereinbart werden.
Verhinderungspflege nach §39SGB XI
Menschen, die ihre Angehörigen Tag für Tag, über Monate und Jahre hinweg pflegen und umsorgen, wird oftmals ein hohes Ausmaβ an körperlicher und seelischer Anstrengung abverlangt.
Nicht selten verzichten sie auf ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse, weil sie ihre pflegebedürftigen Angehörigen nicht alleine lassen können.
Aber wer kümmert sich in dieser Zeit um die dann fehlende Pflege und Betreuung?
Hier bietet es sich an, die Verhinderungspflege als Leistung der Pflegekasse zu beantragen. Die Pflegekasse gewährt pro Kalenderjahr eine Pflegevertretung von bis zu 6 Wochen und übernimmt hierfür die Kosten bis zu einer Gesamthöhe von 1612,00€ pro Jahr.
Voraussetzung für die Genehmigung des Antrages ist der Ausfall der pflegenden Person wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen und ein Vorliegen der Pflegebedürftigkeit von 6 Monaten. Die Verhinderungspflege kann bis zu den oben genannten Höchstgrenzen beliebig (wochen-, tage-, stundenweise) aufgeteilt werden.
Der pflegebedürftige Mensch bleibt somit in seiner vertrauten Umgebung, wird von fachkundigen Pflegekräften versorgt.
Die spezialisierte, ambulante Palliativversorgung (SAPV) bedeutet, dass Menschen mit einer fortgeschrittenen, unheilbaren Erkrankung von unseren speziell geschulten Palliativfachkräften bis zu ihrem Tod in ihrer häuslichen Umgebung versorgt werden können.
Ziel der Palliativversorgung ist es Beschwerden wie z.B. Schmerzen, Übelkeit, Luftnot, Unruhe zu lindern, um so dem Betroffenen ein selbstbestimmtes und menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Dies findet in enger Zusammenarbeit mit den Hausärzten, Palliativmedizinern, Hospizgruppen und Seelsorgern statt.
Auch die Unterstützung und Begleitung der Angehörigen ist wichtiger Bestandteil der Palliativversorgung.
Unser Kooperationspartner ist der Palliativstützpunkt Damme.
Weiterbildung zur Fachkraft Palliative Care
Bei diesem Zertifizierungskurs handelt es sich um eine berufsbegleitende Weiterbildung, die unsere Mitarbeiterin vom 6.9.2021 bis zum 23.02.2022 im Bildungswerk Cloppenburg absolvieren wird. Sie ermöglicht uns die spezielle ambulante palliative Versorgung (SAPV) durch ausreichend geschulte Palliativ Care Fachkräfte in unserem Einsatzgebiet zu gewährleisten. Ziel der Weiterbildung ist die Vermittlung von palliativ-pflegerischen Grundlagenkenntnissen und Grundfertigkeiten, die Vermittlung eines Fundamentes für eine ethische Einstellung zu Themen wie Krankheit, Sterben, Tod und Trauer. Diese Weiterbildungsmaßnahme wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert und finanziell unterstützt.
Betreuungsleistung für demenziell Erkrankte
Pflegende Angehörige, die zuhause einen Menschen mit demenziellen Veränderungen betreuen, sind oftmals starken seelischen und körperlichen Belastungen ausgesetzt. Die eigenen Wünsche und Bedürfnisse stehen bei ihnen oft hinten an.
Unser Ziel ist, pflegende Angehörige stundenweise zu entlasten, damit sie beispielsweise Zeit für Aktivitäten, eigene Arztbesuche oder soziale Kontakte haben.
Daneben erhalten die Pflegebedürftigen durch unser qualifiziertes Pflegepersonal ein angemessenes Kontakt- und Beschäftigungsangebot.
Die Pflegebedürftigen werden von unseren Pflegekräften in Einzelbetreuung in ihrer eigenen Häuslichkeit betreut.
Die Betreuungszeit richtet sich nach individuellen Absprachen mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen.
Pflegeberatung
Bestimmte Pflegekassen, wie z.B. BEK, DAK, TK, etc. übernehmen Schulungen und Kurse für pflegende Angehörige. Bianca Reinking bietet als ausgebildete Pflegeberaterin Pflegekurse, individuelle häusliche Schulungen und Überleitungspflege während / nach einem Krankenhausaufenthalt an.
Pflegende Angehörige und an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen sollen durch die individuellen Schulungen, Pflegekurse und Überleitungspflege durch unseren Pflegedienst gefördert, gestärkt und unterstützt werden.
Soziales Engagement soll ausgebaut und die Pflege und Beratung Ehrenamtlicher erleichtert und verbessert werden. Körperliche und seelische Behinderung sollen gemindert werden.
Außerdem vermittelt die Pflegeberatung Fertigkeiten für eine eigenständige Pflege.
Hausnotruf
Der Hausnotruf ist für alleinlebende Personen oder solche, die über mehrere Stunden am Tage auf sich selbst gestellt sind, ein wichtiges Hilfsmittel um mehr Sicherheit und dadurch mehr Lebensqualität zu erlangen.
Ein Knopfdruck auf den sogenannten „Funkfinger", der als Kette oder Armband getragen wird, genügt um in einer Notsituation Hilfe herbeizuholen. Das Notrufgerät verfügt über eine eingebaute Wechselsprechanlage, über die mit einer Servicezentrale Kontakt aufgenommen wird. Diese Zentrale ist rund um die Uhr mit geschultem Personal besetzt. Jeder Teilnehmer bestimmt selber wer, und in welcher Reihenfolge, im Hilfs- oder Unterstützungsfall informiert werden soll. Das können z.B. Familienangehörige, Nachbarn oder der Pflegedienst sein.
Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 in der Regel die monatlichen Kosten für das Notrufgerät.
Wir sind Kooperationspartner der Firma Vitakt Hausnotruf GmbH und installieren Ihnen auf Wunsch in Ihrem Zuhause ein Hausnotrufgerät.
24 Stunden Bereitschaftsdienst
Unter der Rufnummer 05444/980678 sind wir von montags bis freitags in der Zeit von 6:30 Uhr bis 16:30 Uhr zu erreichen.
Ab 16:30 Uhr, sowie an den Wochenenden und Feiertagen ist für Notfälle immer eine Pflegefachkraft über das Bereitschaftshandy zu erreichen.