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Alten- und Krankenpflege | Hauskrankenpflegedienst in Wagenfeld & Ströhen



Folgende Leistungen werden im Rahmen der Pflegeversicherung (§ 36 SGB XI) von unserem Pflegedienst als sogenannte Pflegesachleistungen erbracht:

 

  • Beratungsgespräche für Pflegegeldempfänger zur Vorlage bei der Pflegekasse
  • Hilfestellung bei Pflegeanträgen
  • Körperpflege (z.B. Waschen, Baden)
  • hauswirtschaftliche Versorgung
  • Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme (z.B. Essen anreichen)
  • Hilfestellung bezüglich der Mobilität (z.B. Treppensteigen, Transfer in den Rollstuhl)

 

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden in Form sogenannter Leistungskomplexe erbracht, die mit den Pflegekassen vereinbart wurden.
 
Seit dem 1. Januar 2015 kann auch eine Pflege nach Zeit vereinbart werden.

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